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PATIENTENVERFÜGUNG
​Ihr Wille ist von Bedeutung, selbst wenn Sie ihn nicht mehr äußern können. Es braucht bei jeder medizinischen Maßnahme Ihre ausdrückliche Einwilligung. Falls Sie dazu nicht mehr dazu in der Lage sind, wird mit Hilfe einer Patientenverfügung Ihre legitimierte Vertretung die Entscheidung in Ihrem Sinne treffen.

VORSORGEVOLLMACHT
​Damit der in Ihrer Patientenverfügung verfasste Wille auch so umgesetzt wird, sollte eine oder mehrere Vertrauensperson(en) von Ihnen bevollmächtigt werden. Hierzu bedarf es einer Vorsorgevollmacht zumindest für Angelegenheiten Ihre Gesundheit betreffend.

BETREUUNGSVERFÜGUNG
​Für den Fall, dass trotz einer bestehenden Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Vertretung für einen noch nicht geregelten Bereich erforderlich wird, ist es sinnvoll eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Hier werden Ihre weitere Lebensführung sowie Ihre Vermögensangelegenheiten geregelt und Ihre festgelegten Wünsche berücksichtigt.
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